AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Systemhaus Bergholz GmbH und dem Auftraggeber – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen des Auftraggebers sowie Neben-abreden erkennt die Systemhaus Bergholz GmbH nicht an, es sei denn, die Systemhaus Bergholz GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Leistungen, Preise und dergleichen sind nur Richtwerte und unterliegen im allgemeinen fortlaufenden Änderungen. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sonst gelten die am Tag der Auftragsbestätigung relevanten Daten als vereinbart.

Vertragsschluss und Rücktritt

2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von der Systemhaus Bergholz GmbH schriftlich bestätigt oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.

2.3 Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EURO. Die gesetzliche jeweilige Mehrwertsteuer wird zzgl. berechnet, ebenso wie die Verpackungs- und Versandkosten.

2.4 Auftragsänderungen können nur in gegenseitiger Vereinbarung durchgeführt werden und bedürfen der Schriftform.

2.5 Bei Bestellungen des Auftraggebers über das Internet verpflichtet sich die Systemhaus Bergholz GmbH diese zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Systemhaus Bergholz GmbH zum Rücktritt berechtigt.

2.6 Der Auftraggeber ist nach Bestellung bei der Systemhaus Bergholz GmbH 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bei Stornierung eines Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 10% des Auftragswertes, mindestens aber 15 € erhoben.

2.7 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, es sei denn, dass sie für den Kunden unzumutbar sind. Zum Rücktritt wegen Nichteinhaltung eines festen Liefertermins ist der Kunde in der Regel erst berechtigt, wenn er der Systemhaus Bergholz GmbH eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat.

2.8 Die Systemhaus Bergholz GmbH behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, das die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bei bereits bezahltem Kaufpreis wird dieser unverzüglich erstattet.

2.9 Bei nachträglichen Wünschen des Auftraggebers zur Änderung oder Ergänzung des vertraglichen Leistungsinhalts verlängert sich eine fest vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.

2.10 (1) Eine Verlängerung der Lieferzeit tritt auch ein, bei

1. a.       Vorliegen außerhalb des Willens von der Systemhaus Bergholz GmbH liegenden
                unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, etc. oder
2. b.       Verzögerungen oder Ausfällen bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an Systemhaus Bergholz GmbH
3. c.       Streik bzw. Aussperrung bei Systemhaus Bergholz GmbH

(2) Sinngemäß gilt Absatz 1 (a – c) auch dann, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von Systemhaus Bergholz GmbH vorliegen.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 bleiben die Rechte des Kunden aus §323 BGB unberührt.

2.11 Ist ein Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von Systemhaus Bergholz GmbH verschuldet, ist Systemhaus Bergholz GmbH berechtigt, auch wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen die Systemhaus Bergholz GmbH zu.

2.12 Wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist die Systemhaus Bergholz GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung die Vorbehaltsware zurückzufordern.

2.13 Die Systemhaus Bergholz GmbH kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertraggegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck hierdurch nur unerheblich eingeschränkt wird.

Versand

3.1 Ist keine andere Lieferform vereinbart, erfolgt Abholung der Ware durch den Auftraggeber ab Lager der Systemhaus Bergholz GmbH.

3.2 Wurde Warenanlieferung vereinbart, erfolgt diese, so nicht anders schriftlich vereinbart, unfrei per Paketdienst oder Spedition (z.B. UPS oder Systemgut). Sofern keine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers vorliegt, werden alle Lieferungen zugunsten und auf Rechnung des Auftraggebers transportversichert.

3.3 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sachen geht auf den Auftraggeber über, sobald sie dem Auftraggeber übergeben wurden. Gleiches gilt, sobald eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Systemhaus Bergholz GmbH verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware steht unter allen Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts.

4.2 Die Systemhaus Bergholz GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung aller der Systemhaus Bergholz GmbH zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten vor.

4.3 Bei Einbau in fremde Waren durch den Auftraggeber wird die Systemhaus Bergholz GmbHMiteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Produkten.

4.4 Der Auftraggeber ist berechtigt die von der Systemhaus Bergholz GmbH unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Systemhaus Bergholz GmbH tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung anSystemhaus Bergholz GmbH ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung gegen seine Abnehmer (Käufer) selbst einzuziehen. Die Systemhaus Bergholz GmbH behält sich das Recht vor, dem Abnehmer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von der Systemhaus Bergholz GmbH die erforderlichen Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Abnehmers sowie die an ihn veräußerten Waren, mitzuteilen, damitSystemhaus Bergholz GmbH dem Abnehmer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann.

4.5 Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von Systemhaus Bergholz GmbHhinzuweisen. Zusätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, der Systemhaus Bergholz GmbH unverzüglich telefonisch oder per Fax unter Angabe des Sachverhalts zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Systemhaus Bergholz GmbH den Namen des oder der Dritten, die eine Pfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass die Systemhaus Bergholz GmbH in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. Die Systemhaus Bergholz GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

Zahlung

5.1 Für die Lieferung gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen, Bar-Nachnahme, Verrechnungsscheck-Nachnahme oder Lastschriftabbuchung, im Rahmen der von derSystemhaus Bergholz GmbH gegebenen Limits. Erstbestellungen erfolgen prinzipiell gegen Bar-Nachnahme.

5.2 Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart innerhalb des auf den Rechnungen enthaltenen Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber ohne Mahnung im Zahlungsverzug.

5.3 Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank fällig.

Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung

6.1 Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ein Recht der Aufrechnung oder Abtretung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Systemhaus Bergholz GmbH anerkannt sind. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit von der Systemhaus Bergholz GmbH Forderungen nicht.

Gewährleistung und Haftung

7.1 Von der Systemhaus Bergholz GmbH hergestellte Produkte werden mit einer Hardware-Garantie von 12 Monaten ausgeliefert.
Unter der in 7.3 genannten Voraussetzung umfasst diese in den ersten 24 Monaten einen kompletten Bring-In-Service, Die Kosten für Überprüfung und Reparatur trägt, entsprechend den gültigen Verrechnungssätzen, im 3. Jahr der Kunde. Ausnahme: Für Akku´s ist die Garantie auf 6 Monate beschränkt.

7.2 Für Drittprodukte, die weder von der Systemhaus Bergholz GmbH hergestellt noch gekennzeichnet sind, gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller.

7.3 Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wie z. B. Toner, Disketten, CD-Rohlinge, etc.. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt.

7.4 Die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ist eine Verjährungsfrist gerechnet ab Gefahrenübergang und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7.5 Die Warenanlieferung ist bei beiderseitigen Handelsgeschäften unverzüglich auf Transportschäden, Falschlieferung und Mengenabweichung zu untersuchen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach der Anlieferung bei der Systemhaus Bergholz GmbH eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt schriftlich unter Verwendung eines Schadensmeldungsformulars geltend gemacht werden. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens aber innerhalb von 5 Monaten nach Lieferung, schriftlich geltend zu machen.

7.6 Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von derSystemhaus Bergholz GmbH durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Systemhaus Bergholz GmbH ist in den Grenzen des §440 S2 BGB zur dreimaligen Nachbesserung berechtigt.

7.7 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung durch den Mangel für den Kunden nicht zumutbar verwendbar ist.

7.8 Die Systemhaus Bergholz GmbH ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht.

7.9 Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die die Systemhaus Bergholz GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Auftraggebers bzw. Endkunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt z. B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an die Systemhaus Bergholz GmbH nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung.

7.10 Bei den verkauften Sachen findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von der Systemhaus Bergholz GmbH statt, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.

7.11 Der Auftraggeber hat die Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zubehörs (z.B. Tastatur, Verbindungskabel, etc.) anzuliefern.

7.12 An Stelle der gesetzlichen Regelung des §478 Abs. 2 BGB treten Vereinbarungen nach den Servicerichtlinien von der Systemhaus Bergholz GmbH. Soweit der Kunde nicht in eine Servicevereinbarung eingebunden ist, erfolgt nach §478 Abs. 2 BGB keine Kostenerstattung für die Vornahme von Nacherfüllungshandlungen. Der nicht in Servicevereinbarungen eingebundene Kunde als Wiederverkäufer im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs ist gehalten, einen rückgriffsberechtigten Nacherfüllungsanspruch seines Abnehmer nach §478 Abs. 2 BGB unmittelbar bei der Systemhaus Bergholz GmbH geltend zu machen.

7.13 Der Auftraggeber soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der Systemhaus Bergholz GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für die Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen schriftlich melden.

7.14 Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

7.15 Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), sind kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber mit eine Bearbeitungspauschale von 25,- €, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt.

7.16 Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden kann.

7.17 Auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Software-Installationen wie z.B. Betriebssystempreloads sind nicht kostenfrei und werden nicht Vertragsbestandteil. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind ausgeschlossen.

7.18 Bei Reparaturen werden Datenträger durch Techniker der Systemhaus Bergholz GmbH in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste, die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt die Systemhaus Bergholz GmbH daher keine Haftung.

7.19 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Systemhaus Bergholz GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Systemhaus Bergholz GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

7.20 Soweit die Haftung von dert Systemhaus Bergholz GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7.21 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

Datenverarbeitung

8.1 Die Systemhaus Bergholz GmbH wird die Daten aus der Geschäftsbeziehung – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmerin/Verkäuferin, bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Systemhaus Bergholz GmbH „.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

9.3 Erfüllungsort ist 08491 Limbach im Vogtl. ,Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 7

9.4 Als Gerichtsstand wird vereinbart, soweit Auftraggeber/Käufer prorogationsfähig ist, das für den Streitwert zuständige Gericht am Sitz von der Systemhaus Bergholz GmbH.